Ein Menschenfreund vermacht die Hรคlfte seines Vermรถgens den Armen. Als er stirbt prallen die Argumente des Anwalts der Hinterbliebenen-Familie auf die des Staates. Wenn beide Argumentationsketten in sich schlรผssig und rechtens sind, dann dรผrfen wir als Lehre aus Schillers scharfsichtigen Erzรคhlung schlieรen, dass das menschliche Vokabular und dadurch jegliche Formulierungen jeglicher Schriften nicht mal den Ansatz eines absoluten Geltungsanspruchs in sich bergen. Jeder Standpunkt ist, mit entsprechenden Argumenten angereichert, nachvollziehbar und wahr, woraus sich die Schlussfolgerung ableiten lรคsst, die zwar unausgesprochen bleibt, aber jedem halbwegs vernรผnftigen Menschen im Laufe seines hoffentlich langen und gesunden Lebens offenbar wird bzw. offenbar werden sollte.