Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Diese Arbeit stellt dar, in welchem Verfahrensstadium und an welcher Person das Akteneinsichtsrecht geknΓΌpft sein soll. Diese Ausarbeitung zeigt das Strafverfahren bzw. das Steuerstrafverfahren mit den Verfahrensbeteiligten des Beschuldigten, Verteidigers, Zeugen und Zeugenbeistand. Das Akteneinsichtsrecht gehΓΆrt im Strafverfahren zu den wichtigsten und grundlegenden Verfahrensrechten der Verteidigung, deren Effizienz genaue Kenntnis der dem Beschuldigten zur Last gelegten UmstΓ€nde voraussetzt. Ohne Kenntnis der Ermittlungsakten kann der Verteidiger deshalb nicht erfolgreich verteidigen. Das Recht auf Verteidigung liefe praktisch leer, wenn der Strafprozess als Geheimverfahren gefΓΌhrt wΓΌrde. Der Verteidiger hat die MΓΆglichkeit, im GesprΓ€ch mit dem Mandanten zu erfahren, worum es der Sache nach geht. FΓΌr eine erfolgsversprechende Verteidigungsstrategie erscheint es jedoch viel wichtiger, die Position des Staates bzw. der Ermittlungs- oder aktenfΓΌhrenden BehΓΆrden in Erfahrung zu bringen. Die dann gewΓ€hrte Akteneinsicht gewΓ€hrleistet demzufolge zunΓ€chst eine bestimmte Offenheit des Verfahrens. Transponiert man diese Absichten und Vorgehensweisen des Verteidigers eines Beschuldigten auf die Verfahrensbeteiligten, in Gestalt des Zeugen und seines konsultierten Zeugenbeistands, werden einige Parallelen dieser Zielrichtungen sichtbar. Wie aus der folgenden Untersuchung hervorgehen wird, ist der Zeuge im Steuerstrafverfahren, in Hinsicht auf den weiteren Verfahrensverlauf, eine angreifbare Person. Die Verfahrensstellung des Zeugen kann schnell in die Verfahrensstellung eines Beschuldigten oder eines zusΓ€tzlichen Beschuldigten wechseln. Um dieser Gefahr mΓΆglichst frΓΌhzeitig entgegen wirken zu kΓΆnnen, wΓ€re es fΓΌr den Zeugenbeistand von enormer Bedeutung, eine Akteneinsicht in Bezug auf das gefΓΌhrte Verfahren zu erhalten. Diese Erkenntnisse kΓΆnnte er dann in einem ZeugenbeistandsgesprΓ€chs mit seinen Mandanten explizit erΓΆrtern um dann eine Einlassungs- bzw. Aussagelinie festlegen zu kΓΆnnen. Dieses Interesse bildet den Kernbereich der Ausarbeitung. Gleichwohl werden Inhalt und Grenzen des Akteneinsichtsrechts aufgezeigt, um den herum verschiedene, bis heute ungeklΓ€rte, Einzelprobleme angesiedelt sind. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: InhaltsverzeichnisIII AbkΓΌrzungen und HinweisVII 1.Einleitung1 2.Das Akteneinsichtsrecht3 2.1Grundlagen.3 2.1.1 Zum Begriff des [...]