Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Diese Arbeit stellt dar, in welchem Verfahrensstadium und an welcher Person das Akteneinsichtsrecht geknรผpft sein soll. Diese Ausarbeitung zeigt das Strafverfahren bzw. das Steuerstrafverfahren mit den Verfahrensbeteiligten des Beschuldigten, Verteidigers, Zeugen und Zeugenbeistand. Das Akteneinsichtsrecht gehรถrt im Strafverfahren zu den wichtigsten und grundlegenden Verfahrensrechten der Verteidigung, deren Effizienz genaue Kenntnis der dem Beschuldigten zur Last gelegten Umstรคnde voraussetzt. Ohne Kenntnis der Ermittlungsakten kann der Verteidiger deshalb nicht erfolgreich verteidigen. Das Recht auf Verteidigung liefe praktisch leer, wenn der Strafprozess als Geheimverfahren gefรผhrt wรผrde. Der Verteidiger hat die Mรถglichkeit, im Gesprรคch mit dem Mandanten zu erfahren, worum es der Sache nach geht. Fรผr eine erfolgsversprechende Verteidigungsstrategie erscheint es jedoch viel wichtiger, die Position des Staates bzw. der Ermittlungs- oder aktenfรผhrenden Behรถrden in Erfahrung zu bringen. Die dann gewรคhrte Akteneinsicht gewรคhrleistet demzufolge zunรคchst eine bestimmte Offenheit des Verfahrens. Transponiert man diese Absichten und Vorgehensweisen des Verteidigers eines Beschuldigten auf die Verfahrensbeteiligten, in Gestalt des Zeugen und seines konsultierten Zeugenbeistands, werden einige Parallelen dieser Zielrichtungen sichtbar. Wie aus der folgenden Untersuchung hervorgehen wird, ist der Zeuge im Steuerstrafverfahren, in Hinsicht auf den weiteren Verfahrensverlauf, eine angreifbare Person. Die Verfahrensstellung des Zeugen kann schnell in die Verfahrensstellung eines Beschuldigten oder eines zusรคtzlichen Beschuldigten wechseln. Um dieser Gefahr mรถglichst frรผhzeitig entgegen wirken zu kรถnnen, wรคre es fรผr den Zeugenbeistand von enormer Bedeutung, eine Akteneinsicht in Bezug auf das gefรผhrte Verfahren zu erhalten. Diese Erkenntnisse kรถnnte er dann in einem Zeugenbeistandsgesprรคchs mit seinen Mandanten explizit erรถrtern um dann eine Einlassungs- bzw. Aussagelinie festlegen zu kรถnnen. Dieses Interesse bildet den Kernbereich der Ausarbeitung. Gleichwohl werden Inhalt und Grenzen des Akteneinsichtsrechts aufgezeigt, um den herum verschiedene, bis heute ungeklรคrte, Einzelprobleme angesiedelt sind. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: InhaltsverzeichnisIII Abkรผrzungen und HinweisVII 1.Einleitung1 2.Das Akteneinsichtsrecht3 2.1Grundlagen.3 2.1.1 Zum Begriff des [...]