Darf die Bundesregierung eine private Rechtsanwaltskanzlei mit der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs beauftragen?

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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,3, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach Auffassung zahlreicher Bürger, Behörden und Berater wird die Qualität vieler Gesetze zunehmend schlechter. Aufgrund der enormen Anzahl unterschiedlicher Gesetze ist dieser Trend nicht überraschend, da in den jeweiligen Gesetzgebungsverfahren die verschiedensten Fachkompetenzen eine Rolle spielen. Es liegt daher nahe, die Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen auf externe Berater auszulagern, die aufgrund ihrer Ausbildung eine entsprechende Fachkompetenz erwarten lassen, es aber auch gewohnt sind, ergebnisorientiert und zielgerichtet zu arbeiten und zu argumentieren. In diesem Zusammenhang stellt sich jedoch die Frage, ob diese Auslagerung zu Lasten der Objektivität und Unabhängigkeit der Legislative gehen könnte und dieses Vorgehen deshalb von vornherein vom Gesetzgeber ausgeschlossen wurde. In dieser Arbeit geht es daher um die Frage, ob die Bundesregierung eine private Rechtsanwaltskanzlei mit der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs beauftragen darf. Hierbei sind sowohl aus den genannten Gründen die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen generell als auch die einschlägigen Bestimmungen im nachfolgenden Gesetzgebungsverfahren zu betrachten.

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