Bachelorarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Hochschule OsnabrÞck, Sprache: Deutsch, Abstract: Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz tritt am 01.01.2023 in Kraft und dient dem Schutz der Menschen- und Umweltrechte in Lieferketten. Bedingt durch die wirtschaftliche Globalisierung sind deutsche Unternehmen, die am weltweiten Markt agieren, auch mit Menschen- und Umweltrechtsverletzungen in ihrer eigenen Lieferkette konfrontiert, da vor allem in auÃereuropÃĪischen LÃĪndern diesbezÞglich niedrigere oder keine Standards herrschen. Das LkSG begrÞndet Sorgfaltspflichten, denen die Unternehmen in Bezug auf ihre Lieferkette gerecht werden mÞssen. Hierbei sollen vor allem prÃĪventive und Þberwachende Mittel umgesetzt werden, wie u.a. die Implementierung eines Risikomanagements und regelmÃĪÃige Risikoanalysen sowie die Ernennung eines Menschenrechtsbeauftragten im Unternehmen. Sofern das Unternehmen eine Verletzung der geschÞtzten Rechtspositionen identifiziert, sind AbhilfemaÃnahmen zu ergreifen. ZunÃĪchst umfasst der persÃķnliche Anwendungsbereich Unternehmen ab 3000 Mitarbeitern, ein Jahr spÃĪter sinkt der Schwellenwert auf 1000 Mitarbeiter ab. Als SanktionsmaÃnahmen bei Nichtbeachtung oder Verstoà gegen die Sorgfaltspflichten sieht das LkSG BuÃgelder und in besonderen FÃĪllen den Vergabeausschluss von Ãķffentlichen AuftrÃĪgen vor. Im Entstehungsprozess des LkSG haben sich Rechtsunsicherheiten und Auslegungsfragen ergeben, sowie es Kritik zu den Auswirkungen des LkSG im Bezug auf die wirtschaftliche Situation der betroffenen Unternehmen gab. Die Arbeit befasst sich mit vier zentralen Kritikpunkten. ZunÃĪchst gibt es den Einblick in eine mÃķgliche Verfehlung des Gesetzeszwecks aufgrund des eingeschrÃĪnkten Anwendungsbereichs, der zweite Abschnitt befasst sich mit der Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung. Dann folgt die kritische Auseinandersetzung zu den Sorgfaltspflichten aufgrund der substantiierten Kenntnis bei mittelbaren Zulieferern. AbschlieÃend wird die Prozessstandschaft und die Abgrenzung zur zivilrechtlichen Haftung dargelegt.