Der Richtlinienvorschlag zur Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen

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Inhaltsangabe:Einleitung: Die Diskussion um Softwarepatente ist längst nicht mehr auf einen kleinen Kreis von Wissenschaftlern, Politikern und Wirtschaftsvertretern beschränkt. In für den Bereich des Patentrechts sicherlich ungewöhnlichem Ausmaß formiert sich ein öffentlicher Widerstand gegen die geplante Richtlinie zur Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen. Mit Lobbyarbeit und ungewöhnlichen Aktionen versuchen die Patentierungsgegner, auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen. Da werden Online Petitionen unterzeichnet, Demonstrationen organisiert , mit Internet-Bannern die ablehnende Haltung zur Softwarepatentierung zum Ausdruck gebracht und Bananen zum Protest in Paketen an das Bundesjustizministerium verschickt. Warum aber die ganze Aufregung schließlich dient die geplante Richtlinie nach Angaben der Kommission lediglich der Harmonisierung der Patentregelungen auf dem Niveau des status quo und einer Verbesserung der Rechtssicherheit. Die bei den Protestaktionen federführende Open Source Community warnt vor einer Ausweitung der Softwarepatentierung durch die Richtlinie und vor den negativen Auswirkungen, die dies mit sich bringe. Gang der Untersuchung: Im Rahmen dieser Arbeit soll der Richtlinienvorschlag in der Fassung des am 18.05.2004 verabschiedeten Gemeinsamen Standpunkts einer kritischen Betrachtung unterzogen werden. Im Vordergrund stehen dabei die Fragen, ob sich der Richtlinienvorschlag tatsächlich am von der Rechtsprechung entwickelten Status quo orientiert, ob die Neuregelung der Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen praktikabel ist, ob Verbesserungen wünschenswert sind, und wie sich der Richtlinienvorschlag auf die kritischen Bereiche Open Source und kleinere und mittlere Unternehmen auswirkt. Hierzu erfolgen in Kapitel 2 zunächst rechtspolitische Überlegungen zum Patentschutz auf computerimplementierte Erfindungen. Hierbei wird auf die Vor- und Nachteile am Patentsystem im Allgemeinen eingegangen, da die damit verbundene Kritik in der Diskussion um computerimplementierte Erfindungen erneut aufflammt. Sodann wird betrachtet, wie sich computerimplementierte Erfindungen in den Kontext des Patentsystems einordnen lassen und auf welche Besonderheiten hierbei Rücksicht zu nehmen sein könnte. In Kapitel 3 werden die Schutzmöglichkeiten für Computersoftware nach derzeit geltendem Recht dargestellt. Einer kurzen Übersicht über die bestehenden Schutzinstrumente folgt eine Darstellung der [...]

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