Dichtung und Recht.

· Duncker & Humblot
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Recht und Dichtung scheinen verschiedenen Welten anzugehören: Jenes muss man achten - diese kann man lieben. Doch obschon sie so verschiedenen Rationalitäten gehorchen, sind sie doch beide Grundformen der menschlichen Kultur. Sie haben darin eine wichtige Gemeinsamkeit und brauchen einander. Der Jurist kann durch die Beschäftigung mit Literatur die Grenzen seiner Disziplin erkennen und überwinden.Die hier versammelten Beiträge mögen zeigen, dass die Schatzkammer der Literatur nicht nur geistigen Genuss bringen kann, sondern dem Juristen auch lehrsame Erkenntnis. Die Lektüre z. B. des "Don Carlos" ist für das tiefere "Verstehen" der Verfassung wesentlich wichtiger als das Lesen langer Passagen von Grundgesetz-Kommentaren. Die Annäherung des Rechts an die Literatur und der Literatur an das Recht erfolgt über ein Gedicht Rilkes und zwei Dramen Schillers. Diese drei Werke sind Glanzpunkte der deutschen Dichtung:Die einsame Melancholie von Rilkes so deutungsoffenem "Panther" kann auch der zweifelnden Selbstreflexion des Juristen dienen. Denn was dem Panther die Stäbe sind, sind dem Juristen die Paragraphen: "[...] und hinter tausend Normen keine Welt". Es ist Lyrik, die gleichnishaft das Leben des Menschen, aber eben auch des Juristen deutet. Schillers "Don Carlos" führt demgegenüber ins Herz des freiheitlichen Verfassungsdenkens. Hier ist die gesamte Staatsphilosophie der Aufklärung in Worte gefasst worden, die unvergleichlich sind. "Ich genieße die Gesetze" - der Kernsatz des Marquis Posa gehört zum Gemeinbestand der westeuropäischen Verfassungstradition. Mit "Wilhelm Tell" schließt der Band. Schillers "Tell" entwirft ein anspruchsvolles und humanes Wertekonzept über das Zusammenleben von Menschen in einem Staat, ein Konzept, dass häufig missverstanden und bisweilen auch missbraucht worden ist. Die Rezeptionsgeschichte des Werkes, insbesondere in Preußen, in NS-Deutschland und der DDR, eröffnet wichtige Einblicke in die Kultur- und Rechtsgeschichte seit dem 19. Jahrhundert.

O autoru

Prof. em. Dr. Michael Kloepfer war von 1974-1976 Professor an der Freien Universität Berlin, von 1976-1992 Professor an der Universität Trier, dort Direktor des Instituts für Umwelt- und Technikrecht. Von 1992-2011 war er Professor für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht, Umweltrecht, Finanzrecht und Wirtschaftsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin und Direktor am Walter Hallstein-Institut für Europäisches Verfassungsrecht. Seit 2011 ist er Emeritus. Von 1992-1998 war er Stellvertretender Vorsitzender der unabhängigen Sachverständigenkommission »Umweltgesetzbuch« und von 1999-2001 und 2005-2007 Vorsitzender der Berliner Wissenschaftlichen Gesellschaft e.V. Von 2008-2016 war er Mitglied der Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern. Er absolvierte zahlreiche Forschungsaufenthalte im Ausland (u.a. Kobe/Japan; Lausanne/Schweiz; Stanford/USA). Er ist zudem Präsident der Forschungszentren Umweltrecht (FZU), Technikrecht (FZT), Katastrophenrecht (FZK) sowie des Instituts für Gesetzgebung und Verfassung (IGV) und ist seit 2011 Leiter des Forschungszentrums Recht an der Humboldt-Universität zu Berlin. Seit 2017 ist er als Rechtsanwalt bei der Kanzlei Köhler & Klett tätig.

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