Die Politisierung des bundesdeutschen Verfassungsgerichtes: Abstrakte Normenkontrolle als Waffe der Opposition - Vergleich zwischen Frankreich, Spanien und Deutschland

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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Politik - Region: Westeuropa, Note: 1,3, Universität Potsdam (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Deutschlands politisches Profil im internationalen Vergleich, Sprache: Deutsch, Abstract: In Deutschland wird dem Bundesverfassungsgericht häufig vorgeworfen, es fungiere als „verlängerter Arm der Opposition“ , mache Politik und lege dem Gesetzgeber Ketten an. Ob Vorwürfe dieser Art gerechtfertigt sind, sei dahingestellt. Wichtig hingegen ist, dass selbst Jutta Limbach als ehemalige Präsidentin des Gerichts, feststellt, „(...) dass das Bundesverfassungsgericht einen herausragenden Faktor im politischen Prozess bildet.“ Die besondere Bedeutung des Bundesverfassungsgerichts ist also unbestritten wie auch die wachsende Bedeutung der Verfassungsgerichtsbarkeit in westlichen Demokratien generell in der Literatur unbestritten ist. Jedoch existieren wesentliche nationale Unterschiede hinsichtlich des Ausmaßes dieser Bedeutung. Im folgenden werde ich zunächst allgemein auf die Gründe eingehen, die für die wachsende Bedeutung der Verfassungsgerichtsbarkeit in westlichen Demokratien verantwortlich sind und den Zusammenhang zwischen Politisierung von Verfassungsgerichten und Judizialisierung der Politik darstellen. Ich werde mich dann speziell auf die Frage konzentrieren, inwieweit insbesondere die abstrakte Normenkontrolle durch die parlamentarische Opposition in den untersuchten Ländern als „Waffe“ genutzt, parlamentarische Entscheidungsprozesse in Verfassungsgerichte verlagert werden und somit zur Politisierung letzterer beitragen. Abschließend werde ich dann auf Ursachen der nationalen Unterschiede bei der Nutzung dieses Verfahrens eingehen und Erklärungsansätze darlegen. Aufgrund folgender Kriterien habe ich die Länder Deutschland, Spanien und Frankreich ausgewählt: Zunächst handelt es sich um europäische Staaten, die alle das europäische Modell der Verfassungsgerichtsbarkeit verwirklicht haben. Diese Staaten besitzen alle eine Institution, die die exklusive und abschließende Rechtsprechungshoheit über verfassungsrechtliche Fragen hat. Mithin handelt es sich um das Modell der zentralisierten verfassungsgerichtlichen Überprüfung von Gesetzen. Die Entscheidungen dieser Institutionen sind im Gegensatz zum dezentralen US-amerikanischen Modell nicht nur für einen konkreten Rechtsstreit, sondern allgemein bindend. Zudem kennen diese Länder alle das Institut der abstrakten Normenkontrolle, zu dessen Einleitung ein Teil der Legislative berechtigt ist. Des Weiteren sind sie hinsichtlich ihrer Staatsorganisation (Föderalismus, Quasi-Föderalismus, Zentralstaat) sowie hinsichtlich der Ausgestaltung ihres Wahlrechts verschieden.

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