Mit der BegrÃŧndung dieser Schriftenreihe im Jahre 1966 ging es dem Berliner Handels- und Wirtschaftsrechtler Ernst E. Hirsch, wie er damals schrieb, um den Nachweis, Âģdaà die Wiederaufnahme der durch die nationalsozialistische Herrschaft unterbundenen BemÃŧhungen von Arthur Nussbaum um Erforschung der Rechtstatsachen fÃŧr eine Rechtswissenschaft stricto sensu ebenso unentbehrlich ist wie die im deutschen Rechtskreis von Eugen Ehrlich begrÃŧndete, aber noch immer vor allem von Juristen teils abgelehnte, teils beargwÃļhnte Rechtssoziologie.ÂĢ Entsprechend dieser (unveränderten) Aufgabenstellung ist die Schriftenreihe zum einen der Beschäftigung mit den Klassikern der Vergangenheit und ihrer Relevanz fÃŧr das Heute und zum anderen aktuellen Fragestellungen der Gegenwart gewidmet.