Mit der Begr├╝ndung dieser Schriftenreihe im Jahre 1966 ging es dem Berliner Handels- und Wirtschaftsrechtler Ernst E. Hirsch, wie er damals schrieb, um den Nachweis, ┬╗da├Я die Wiederaufnahme der durch die nationalsozialistische Herrschaft unterbundenen Bem├╝hungen von Arthur Nussbaum um Erforschung der Rechtstatsachen f├╝r eine Rechtswissenschaft stricto sensu ebenso unentbehrlich ist wie die im deutschen Rechtskreis von Eugen Ehrlich begr├╝ndete, aber noch immer vor allem von Juristen teils abgelehnte, teils beargw├╢hnte Rechtssoziologie.┬л Entsprechend dieser (unver├дnderten) Aufgabenstellung ist die Schriftenreihe zum einen der Besch├дftigung mit den Klassikern der Vergangenheit und ihrer Relevanz f├╝r das Heute und zum anderen aktuellen Fragestellungen der Gegenwart gewidmet.
рдХрд╛рд░реЛрдмрд╛рд░ рдФрд░ рдирд┐рд╡реЗрд╢