1. Die Lehre vom Widerstandsrecht Die Theorie der Revolution ist ein verhรคltnismรครig spรคtes Produkt der Neuzeit, obwohl es รquivalente in der politischen Theorie seit den Grie chen gab. Das Wort {raquo}revolutio{laquo} tauchte bereits in der Spรคtantike auf, hatte aber bis an die Wende der Neuzeit รผberwiegend einen naturwis senschaftlichen, genauer {raquo}physiko-politischen{laquo} Sinn (Rosenstock-Huessy). Am bekanntesten wurde der Begriff durch das Werk von Nikolaus Ko pernikus {raquo}De revolutionibus orbium coelestium{laquo} (1543). In der politischen Theorie der Antike sprach man รผberwiegend von Aufstand (stasis). รqui valente moderner Revolutionstheorie fanden sich vor allem unter zwei Formen: 1. In der Lehre vom Verfassungswandel 2. In der Lehre vom Widerstandsrecht a) Lehre vom Verfassungswandel Die Idee des Kreislaufs von Verfassungen, und die stรคndige Entartungs gefahr guter Verfassungen lieร die Revolutionstheorie bei Aristoteles weniger zu einer detaillierten Untersuchung der Grรผnde fรผr Aufstรคnde werden, als zu Handweisungen fรผr die Herrschenden, wie Aufstรคnde zu vermeiden seien. Als Grรผnde fรผr Aufstรคnde (Politik 1302a) nennt Aristo teies vor allem zwei: Unterprivilegierte kรถnnen sich empรถren, um Gleich berechtigung zu erlangen, Eliten hingegen, um eine Mehrberechtigung, von der sie glauben, daร sie ihnen zusteht, zu erlangen oder wiederherzustel len. รถkonomische Motive spielen eine Rolle, sind aber vor allem bei den Eliten nach Aristoteles nicht die entscheidenden. Die Unterprivilegierten nehmen nicht selten{raquo} Ungleichheit des Besitzes{laquo} zum Anlaร des Aufruhrs, {raquo}die besseren Mรคnner{laquo} hingegen tun es รผberwiegend wegen politischer Ehren (Politik 1266b). Als Strategie zur Vermeidung von Rebellionen empfahl Aristoteies vor allem: 1.