Internetrecht. Haftung privater Internetanschlussinhaber: Entwicklung der Rechtsprechung und Übertragung auf die Haftungssituation in einer studentischen Wohngemeinschaft

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Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 1,3, Universität Stuttgart (Institut für Volkswirtschaftslehre und Recht), Veranstaltung: Vorlesung Internetrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: In studentischen Wohngemeinschaften wird das Internet meist unter den Mitbewohnern geteilt. Der Anschluss wird häufig auf den Namen eines WG-Mitglieds angemeldet, während sich die anderen Bewohner üblicherweise an den Kosten beteiligen. Bei der gemeinsamen Nutzung eines Anschlusses ergibt sich die Schwierigkeit, eine im Internet begangene Rechtsverletzung einer bestimmten Person zuzuordnen. Kann der Internetanschlussinhaber für eine Rechtsverletzung durch Dritte haftbar gemacht werden? Und wie ist die Haftungssituation in einer studentischen Wohngemeinschaft für den Anschlussinhaber eines von mehreren Mitbewohnern mitbenutzten WLAN-Anschlusses? Literatur und Rechtsprechung haben sich in den letzten Jahren mit möglichen Haftungskonzepten für private Anschlussinhaber beschäftigt, deren Internetzugang von Dritten, zumeist Unbefugte oder Familienangehörige, für Rechtsverletzungen missbraucht wurde. Ziel dieser Arbeit ist eine Übertragung der bisherigen Entscheidungen zur Haftung des Anschlussinhabers auf die Situation in einer studentischen Wohngemeinschaft mit einem von mehreren Mitbewohnern mitbenutzten W-LAN-Anschluss. In Kapitel B werden zunächst mögliche Haftungskonzepte und Konstellationen vorgestellt, die für die Bestimmung der Haftung relevant sein können. Anschließend gibt Kapitel C einen Überblick zur Entwicklung und Diskussion der Rechtsprechung zur Haftung eines privaten Internetanschlussinhabers. Dabei werden insbesondere die vom Bundesgerichtshof (im Folgenden BGH) entwickelten Grundsätze zur Störerhaftung betrachtet. Über die bisherige Rechtsprechungslinie wird im darauffolgenden Kapitel D eine Übertragung auf die Haftungssituation in einer studentischen Wohngemeinschaft diskutiert und die Frage erörtert, inwieweit der Anschlussinhaber dafür zu sorgen hat, dass Rechtsverstöße seiner Mitbewohner nicht begangen werden und ob er dennoch haftbar gemacht werden kann. Eine Zusammenfassung und ein Ausblick in Kapitel E schließen diese Arbeit ab.

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