Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Sozialwissenschaften allgemein, Note: 1,3, Ruhr-Universität Bochum (Fakultät für Sozialwissenschaft), Veranstaltung: Arbeitsmarktpolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: Bereits seit den sechziger Jahren existiert das Konzept der geringfügigen Beschäftigung. Um die Jahrhundertwende, in den Jahren 1999 und 2003, wurde diese innerhalb kürzester Zeit durch zwei Reformen jeweils komplett neu geregelt. Anfang dieses Jahres hat der Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes, aufgrund der großen Relevanz für Arbeitnehmer/innen in Deutschland, beschlossen eine weitere Neuordnung der sogenannten Minijobs vorzuschlagen. Gemäß der Zahlen des Berichts der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zu den aktuellen Entwicklungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung für das erste Quartal 2012 würde eine Änderung in diesem Bereich derzeit 6.916.978 Arbeitnehmer/innen im gewerblichen Bereich und 242.743 in Privathaushalten betreffen, bei einer gesamten Erwerbsbevölkerung von 41,579 Millionen in Deutschland. Hinzu kommt, dass sich die Zahl der Minijobber innerhalb einer Dekade, ausgehend von 4.183.791 im Dezember 2002, fast verdoppelt hat und nun etwa 17 Prozent der Erwerbstätigenquote ausmacht. Angesichts dieser Zahlen und kontinuierlicher Reformbestrebungen wird deutlich, dass es sich bei dieser Beschäftigungsform weder um eine Randerscheinung handelt, noch eine allen Anforderungen entsprechende Regelung besteht; aus diesem Grund soll das politische Instrument ‚Minijob‘ hier genauer betrachtet werden. Minijobs werden kontrovers diskutiert und je nach Perspektive unterschiedlich bewertet. So wurde auch in einer Augustausgabe des Spiegels ein sich vom oben genannten deutlich unterscheidender Reformvorschlag der CDU und FDP diskutiert. In dieser Hausarbeit sollen daher das bisherige politische Konzept und dessen Umsetzung analysiert werden, um abschließend zu beurteilen, inwiefern die mit der Reform 2003 angestrebten Ziele erreicht worden sind und, ob weiterer Reformbedarf besteht. Zu diesem Zweck wird zunächst die geschichtliche Entwicklung der geringfügigen Beschäftigung an Hand der bis 1999 durchgeführten Reformen aufgezeigt. Anschließend wird die Reform des Jahres 1999 dargestellt. Im zweiten Teil wird auf die Rechtsgrundlage und die aktuelle Gestaltung des Konzepts eingegangen, um anschließend die Ziele der Reform 2003 darzulegen. Eine Erfolgsbilanz, ob die zuvor definierten Ziele erreicht oder verfehlt worden sind, wird im dritten Teil gezogen. Abschließend werden die gewonnenen Erkenntnisse [...] in einem Fazit zusammengefasst und der Erfolg dieser Beschäftigungsform sowie deren Reformbedarf beurteilt. [...]