Steuer โ ein fรผr die meisten Bรผrger wohl nicht sonderlich positiv besetzter Begriff, sofern er nicht um โโErstattungโ oder โโErleichterungโ ergรคnzt ist. Dabei ist die Steuer zweifelsohne das effekti- te Instrument, staatliche Aufgaben zu finanzieren, bestimmtes wirtschaftliches Verhalten zu lenken oder wรผnschenswerte Maรnahmen zu fรถrdern. Vom Finanzierungsgedanken trifft dies grundsรคtzlich auch auf die Kirchensteuer zu, die eigentlich im Kern ein Beitrag ist, mit dem die Kirchen beginnend in der Mitte des 19. Jahrhunderts ihre A- gaben finanzieren und sich somit von einer umfassenden Staatsfinanzierung lรถsten. Die Effektivitรคt der Kirchensteuer ist unbestreitbar, kirchlich eigenbestimmt und anderen Finanz- rungsmodellen รผberlegen. Auch handelt es sich nicht um eine deutsche Singularitรคt, wie der Blick z. B. in die Schweiz oder in die skandinavischen Lรคnder zeigt. Von der Einfachheit der Besteuerung sind wir in Deutschland weiter entfernt als je zuvor. Auf den Gesetzgeber reagiert der Steuerpflichtige, was wieder zu einer Reaktion des Gesetzgebers fรผhrt. - teile der deutschen und europรคischen Gerichte erzwingen Anpassungen. Die Richtliniensetzung der EU erfordert die Umsetzung in nationales Recht. Steuergesetze sind manchmal nur noch mรผhsam lesbar, vom Verstรคndnis einmal ganz abgesehen.