Am 3. Oktober 1990 trat ein neues Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) in den neuen und am 1. Januar 1991 in den alten Bundesländern als achtes Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) in Kraft und löste damit die gesetzlichen Regelungen des Jugendhilferechts der DDR und das westdeutsche Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) ab. Seitdem hat Heimerziehung eine Vielfalt von Betreuungsformen entwickelt, wie z.B. betreute Jugendwohnungen, Projekte im Ausland oder Projekte der Erlebnispädagogik.