Kreditsicherheiten gewähren in dem Ãŧber das VermÃļgen des Sicherungsgebers erÃļffneten Insolvenzverfahren dem Sicherungsnehmer eine bevorrechtigte Stellung. RegelmäÃig handelt es sich dabei um Rechte auf abgesonderte Befriedigung aus dem bei der Verwertung des Sicherungsgutes erzielten ErlÃļs; haftungsrechtlich kann aber auch ein Aussonderungsrecht vorliegen. Die Neuauflage vollzieht die Ausformung des Rechts der Kreditsicherheiten in der Insolvenz durch die hÃļchstrichterliche Rechtsprechung nach. Da sich das Schicksal der Unternehmensinsolvenz in aller Regel im ErÃļffnungsverfahren entscheidet, wird der Rechtsprechung des BGH in ihrer Entwicklung vom Scheckeinreichungs-, Ãŧber den Mutter-Kind-Kuren-, den Getränkemarktfall bis zum Werkzeugmaschinenfall breiter Raum gewidmet. Dabei werden die Pflichten- und Haftungslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters vertieft behandelt. Kreditsicherheiten im Regelinsolvenzverfahren werden ebenso behandelt wie deren Bedeutung im Insolvenzplanverfahren und im Verfahren der Eigenverwaltung des Schuldners wie in grenzÃŧberschreitenden Insolvenzverfahren.