Die Arbeit vergleicht die Willensbildungsprozesse der WohnungseigentÞmergemeinschaft im Bereich der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums mit jenen der Gesellschaft bÞrgerlichen Rechts in Form der AuÃengesellschaft. Ausgangspunkt ist dabei der Beschluss, der in beiden Verbandsformen ein wesentliches Instrument der kollektiven Willensbildung darstellt. Der Aufbau der Arbeit gliedert sich nach dem Verfahren der Beschlussfassung, den formellen und materiellen Grenzen von Mehrheitsentscheidungen und dem Komplex des BeschlussmÃĪngelrechts.