Pseudowissenschaftliche Wahrscheinlichkeitsaussagen: Kritische Analyse der Prozesspraxis im Lichte der so genannten an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit

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Fachbuch aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Universität Wien (Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung), Veranstaltung: Wissenschaftliche Analyse von unhaltbaren Fehlbehauptungen in der sog Jurisprudenz, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser praxisnahen Forschungsarbeit wird der Frage nachgegegangen, inweit 'das' Begriffsverständnis der Jurisprudenz von sog "Wahrscheinlichkeit" bzw "Wahrscheinlichkeiten" idR ein seriöses ist. Damit schließt diese Forschungsarbeit zT eine Lücke, die bis dato in dieser Dimension kaum je wirklich (in nuce) durchdacht wurde. Es tun sich (wissenschaftliche) Abgründe auf, was insbesondere das sog Beweismaß einer (vermeintlich) "an Sicherheit grenzenden [sic!] Wahrscheinlichkeit" anbetrifft, was ua qua dBGH- und öOGH-Judikaten thematiert wird. Neben einem rechtsvergleichenden Blick hierzu wird ua auf die Problematik der Gewinnung quantitativer Wahrscheinlichkeitsaussagen in Zivil- wie (Kriminal-)Strafprozessen in Ö und Dtl eingegangen. Darüberhinaus wird der scheinwissenschaftliche Ansatz von sog "Graden von Sicherheit" (!) bzw "Graden von Gewissheit" (!)problematisiert. Zahlreiche (Fehl-)Behauptungen insbesondere von österreichischen (zB F. BYDLINSKI; WELSER; RECHBERGER; HEINRICH; BUMBERGER; HARRER), deutschen sowie ua auch britischen Autoren werden kritisch und (seriös-)wissenschaftlich offengelegt. Insbesondere werden de facto unkritische und unwisssenschaftliche Behauptungen iZm Forschungseinrichtungen der ÖAW (Österr. Akademie der Wissenschaften; Stichwort: zB Worte ua K. OLIPHANTs zur sog "probability bordering on a certainty" [sic!]) wissenschaftlich und kritisch hinterfragt und pseudo-wissenschaftliche Fehler offengelegt und (sachlich) problematisiert. Insgesamt wirft diese Arbeit auch die Frage auf, ob (und inwieweit) sich in der sog Jurisprudenz wissenschaftlich saubere, seriös-wissenschaftliche Aussagen (ua bei Höchstgerichten?) Platz machen dürfen oder aber, ob - mitunter - schein-wissenschaftlichen gutachterlichen Aussagen weiterhin (umfassend) praktischer (wie wissenschaftlicher) Raum zu widmen ist. Mit Blick auf Reformgedanken betreffend etwa das österreichische Schadenersatzrecht könnte diese Frage vermehrt Bedeutung erlangen. Bisherige Arbeiten deuten eher auf das (teils: peinliche, da unwissenschaftliche) Gegenteil. Fernerhin wird ua auf Fragen der so genannten "an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit" in diversen (Kriminal-)Strafprozessen (zT im Rahmen auch medial thematisierter Causen) zT (implicite) verwiesen. Überdies: mit Blick ua auf das ö Kriminalstrafrecht werden ua pseudo-wissenschaftliche Aussagen - nicht zuletzt ua von KIENAPFEL/HÖPFEL, FUCHS, TIPOLD, SEILER und unwissenschaftliche OGH-Judikatur - offengelegt.

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