Speisegebote im Judentum: Grundlagen des Lebensmittelrechts

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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Theologie - Sonstiges, Note: 1,0, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Grundlagen des Lebensmittelrechts, Sprache: Deutsch, Abstract: „Das scheint mir aber nicht ganz koscher zu sein.“ So oder so ähnlich hat wohl jeder diesen Satz schon einmal gehört. In diesem Zusammenhang wird das Wort koscher benutzt, um etwas merkwürdiges, bedenkliches oder suspektes auszudrücken. Was aber bedeutet das Wort „koscher“ wirklich? Das Wort koscher stammt von dem biblischen "kaschar" ab, was soviel wie rein, recht sein, tauglich, rituell erlaubt bedeutet, hat aber keinerlei wertende Wirkung sondern dient allein der Einteilung in essbar und zum Verzehr verboten. In den jüdischen Speisegesetzen (hebr. „Kaschrut“), welche ausführlich im Talmud und später im rabbinischen Schrifttum festgelegt sind, spielt der Begriff koscher eine wichtige Rolle. Dem strenggläubigen Juden ist nur der Verzehr von koscheren Nahrungsmitteln erlaubt. Das Gegenteil von koscher ist „trefe“ und bedeutet so viel wie unrein, ungenießbar. Die weit verbreitete Ansicht, Fleisch wird durch die richtige Art des Schlachtens koscher, ist falsch. Koscher kann das bereits lebende Tier, die weitere Zubereitung, das Verhalten während der Mahlzeit und die Aufbewahrung der Lebensmittel bezeichnen. Richtig ist allerdings, dass durch Fehler in der Zubereitung, der Aufbewahrung oder während der Mahlzeit, ehemals koschere Speisen trefe und damit für den Verzehr unbrauchbar werden können. Im Folgenden wird ein Überblick über die jüdischen Speisegebote gegeben. Zuerst erfolgt eine Darlegung der „genießbaren“ und zur Verarbeitung erlaubten Nahrungsmittel und danach wird nach den Gründen für diese Regelungen gesucht. Im Anschluss daran wird noch kurz auf Speisegebot im Christentum und im Islam eingegangen. Letzteres soll keinen Überblick geben, sondern nur einen kurzen Einblick mit Hinweisen zum Selbststudium. Der Genuss von Fleischspeisen wird in den jüdischen Speisegesetzen in dreierlei Hinsicht beschränkt : 1. Tiergattungen und deren Erzeugnisse 2. Bestandteile erlaubter Tiergattungen 3. Sterbeart und -weise des Nahrungstieres Die zum Essen erlaubten Tiere werden in vier Kategorien eingeteilt: 1. Große Landtiere 2. Wassertiere 3. Vögel 4. Kriechtiere und Insekten Alle Tiere, die sich nicht in diese Kategorien einteilen lassen sind den Juden zum Essen verboten. Zum Essen erlaubt ist „(...)Klauen spaltendes und einen Riß zweier Klauen reißendes, Gekautes heraufbringende Vieh“. Also alle Tiere mit gespaltenen Hufen, die wiederkäuen.

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