Die Massebedürftigkeit (Massearmut i.e.S.) gem. § 207 InsO wird in ihren Voraussetzungen und Rechtsfolgen für die Abwicklung des Verfahrens eingehend dargestellt und dabei insbesondere die Handlungsmöglichkeiten des Insolvenzverwalters beleuchtet.
Der Schwerpunkt der Darstellung liegt bei der Behandlung der Masseunzulänglichkeit gem. §§ 208 ff. InsO. Aus den dabei behandelten Fragen sind hervorzuheben: