Mit dem steigenden Bedarf an professioneller Unterstützung bei der Wahrnehmung von Stimmrechten haben institutionelle Stimmrechtsberater in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Deshalb war es Ziel der 2. ARRL und des zu deren Umsetzung ergangenen ARUG II, mehr Transparenz zu schaffen und die Stimmrechtsberatung erstmals zu verrechtlichen. Die Autorin nimmt die Reform zum Anlass, die Stimmrechtsberatung umfassend (auch rechtstatsächlich) zu beleuchten und sowohl die neue Regulierung als auch den weiteren Regulierungsbedarf auszuloten.