"Deutschland ist kein Einwanderungsland" - diesem Dogma folgte die Aus länder- und Asylpolitik der konservativ-liberalen Bundesregierungen seit 1982. Ausländer- und asylrechtliche Verordnungen, Gesetzes- oder Verfas sungsänderungen durften auf keinen Fall dazu beitragen, dass die Jahrzehnte alte Tatsache der längst nach Millionen zählenden Einwanderung akzeptiert, legitimiert oder gar juristisch kodifiziert wurde. Die politische Absurdität der Lebenslüge eines an völkischen Homoge nitätsmythen orientierten Nationalstaates wurde immer wieder kritisiert. Kirchen, Gewerkschaften, Parteien, Wohlfahrtsverbände, Flüchtlings- und Menschenrechtsinitiativen, UN-Organisationen und Wissenschaftler/innen wiesen darauf hin, dass die Leugnung des Fakts der Einwanderung in das Bundesgebiet nicht nur jedes Realitätssinns entbehrt, sondern darüber hinaus Migrant(inn)en auf unabsehbare Zeit als Randständige stigmatisiert. Die nötige Integration von Menschen, die hier zum Teil bereits in der dritten Generation leben, ist nicht oder nur in einem unzureichenden Maße möglich, solange die Bundesrepublik das Land der verleugneten Einwanderung bleibt. Nach dem Regierungswechsel 1998 ist die Debatte über Möglichkeiten und Grenzen der Zuwanderung voll entbrannt. Den entscheidenden Anstoß dafiir gab die Feststellung, dass "die Deutschen" längerfristig wenn nicht aussterben, so doch als Volk zunehmend "vergreisen" und dass "unserer" Wirtschaft schon heute Fachkräfte fehlen. Nach einer entsprechenden An kündigung von Bundeskanzler Gerhard Schröder auf der Computermesse CeBIT und einer Diskussion über Vor-und Nachteile seiner Initiative trat am 1. August 2000 die Green-Card-Verordnung in Kraft, wonach zunächst 10.000 ausländische IT-Spezialist(inn)en eine befristeteArbeitsgenehmigung und Aufenthaltserlaubnis bekommen sollen.