Der Autor: Jochen Taupitz wurde 1953 in Detmold geboren. Er studierte Rechtswissenschaften in Göttingen und Freiburg von 1973 bis 1978. Promotion 1981. Zweite juristische Staatsprüfung 1982. Habilitation 1988. 1988 Universitätsprofessor in Göttingen und seit WS 1989/90 Ordinarius für Bürgerliches Recht, Zivilprozeßrecht, internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Mannheim. Veröffentlichungen: Haftung für Energieleiterstörungen durch Dritte, Berlin 1981; Die zivilrechtliche Pflicht zur unaufgeforderten Offenbarung eigenen Fehlverhaltens, Tübingen 1989; Menschliches Blut: verwendbar nach Belieben des Arztes? Stuttgart 1991 (gemeinsam mit Michael Schröder); Die Standesordnungen der freien Berufe, Berlin 1991; Europäische Privatrechtsvereinheitlichung heute und morgen, Tübingen 1993.