Die Illyrer als Vorfahren der Albaner, die in vorhistorischer Zeit und zwar in der „paläo-indoeuropäischen“ Periode, auf dem Balkan gelebt haben, hatten die Sitten und Gebräuche als Hauptquelle des Rechts. Die nicht schriftlichen juristischen Quellen oder das Gewohnheitsrecht (bei den Albanern Kanun) greifen diese Regeln auf, die in einer früheren Entwicklungsphase der Gesellschaft geschaffen und mündlich von Generation übermittelt worden sind, die faktisch angewandt worden sind (lat. Consuetudo), sowohl aufgrund ihrer Annahme durch alle, als auch im Sinne der Überzeugung der juristischen Notwendigkeit ihrer Umsetzung (lat. Opinio necessitatis oder opinio juris). Bei den Albanern wurden viele regionale Kanunen angewandt, aber der Kanun des Lek Dukagjini (Recht des Lek Dukagjini), der als der bekannteste und der am meisten beachtete Kanun angesehen wird. Aufgrund der großen Bedeutung des Kanun von Lek Dukagjini wird sich diese wissenschaftliche Studie hauptsächlich mit dem besagten Kanun beschäftigen.